2. Grundsätze der Rechnungslegung
Allgemeines
Die konsolidierte Jahresrechnung der Gesellschaft und ihrer Tochtergesellschaften (die Gruppe) wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) sowie den Vorschriften des Kotierungsreglements der SIX Swiss Exchange für die Kotierung von Investmentgesellschaften für die Periode 1.1.2021 bis 31.12.2021 erstellt. Die Konsolidierung erfolgte auf Basis der Einzelabschlüsse der Gruppengesellschaften, die nach einheitlichen Richtlinien erstellt wurden. Die Bewertung der Bilanzpositionen erfolgt mit Ausnahme der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten (inkl. derivativer Instrumente), die «at fair value through profit or loss» gehalten werden, aufgrund von historischen Werten. Die Erstellung des IFRS-konformen konsolidierten Jahresabschlusses verlangt Annahmen und Schätzungen des Managements, die Auswirkungen auf Bilanzwerte und Erfolgspositionen des laufenden Geschäftsjahres haben. Unter Umständen können die effektiven Zahlen von diesen Schätzungen abweichen.
Es wurden keine neuen oder angepassten Standards und Interpretationen, welche für die Gruppe anwendbar und ab dem 1. Januar 2021 in Kraft sind, im vorliegenden konsolidierten Jahresabschluss berücksichtigt.
Die folgenden angepassten Standards wurden verabschiedet, sind aber für die Gruppe erst zukünftig anwendbar und wurden im vorliegenden konsolidierten Jahresabschluss nicht vorzeitig angewendet:
- IAS 1 (amended, effective January 1, 2022) – Classification of Liabilities as Current or Non-current
- IFRS 3 (amended, effective January 1, 2022) – Reference to the Conceptual Framework
- IAS 37 (amended, effective January 1, 2022) – Onerous Contracts – Cost of fulfilling a Contract
- Annual Improvements to IFRS Standards 2018-2020 (effective January 1, 2022) – IFRS 9, IFRS 16
Die Gruppe hat die Auswirkungen der obenerwähnten angepassten Standards analysiert und kam zu der Schlussfolgerung, dass diese angepassten Standards keine wesentlichen Effekte und Änderungen in den Rechnungslegungsgrundsätzen zur Folge haben.
Konsolidierungsbasis
Die konsolidierte Jahresrechnung umfasst die Gesellschaft und die von ihr kontrollierten Tochtergesellschaften. Kontrolle liegt üblicherweise vor, wenn die Gesellschaft die Fähigkeit hat, die finanzielle und operative Tätigkeit einer anderen Gesellschaft nachhaltig zu beeinflussen und deren variablen Gewinnen/Verlusten ausgesetzt ist. Tochtergesellschaften werden ab dem Zeitpunkt konsolidiert, ab dem die Gesellschaft Kontrolle über die Tochtergesellschaften erlangt, und werden ab dem Zeitpunkt dekonsolidiert, ab dem die Kontrolle erlischt. Die Kapitalkonsolidierung erfolgt unter Anwendung der Erwerbsmethode. Alle gruppeninternen Geschäftsvorgänge, Gruppenguthaben und -schulden werden im Rahmen der Konsolidierung eliminiert. Als einheitliches Abschlussdatum gilt für alle in die Konsolidierung einbezogenen Gesellschaften der 31. Dezember.
Umrechnung von Fremdwährungen
Aufgrund des ökonomischen Umfelds (primäre Börsenkotierung, Investoren, Kosten und Performancemessung), in dem die Gesellschaft und ihre Tochtergesellschaften operieren, ist der Schweizer Franken die funktionale Währung aller Gesellschaften. Die konsolidierte Jahresrechnung der Gesellschaften wird in Schweizer Franken – der Präsentationswährung der Gruppe – dargestellt. Geschäftsvorgänge in ausländischen Währungen werden mit dem am Tag des Geschäftsvorgangs gültigen Wechselkurs umgerechnet. Bei der Erstellung der Jahresabschlüsse der einzelnen Gesellschaften werden Aktiven und Passiven in Fremdwährung zum Kurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Die Umrechnungsdifferenzen der Einzelabschlüsse werden in der Erfolgsrechnung erfasst. Wechselkursdifferenzen aus Wertschriftenbeständen «held at fair value through profit or loss» werden als Nettogewinne/(-verluste) aus Wertschriften erfasst.
Die folgenden Fremdwährungskurse wurden für die Erstellung der konsolidierten Jahresrechnung verwendet:
Währung |
|
31.12.2021 |
|
31.12.2020 |
USD |
|
0.91290 |
|
0.88520 |
ANG |
|
0.51287 |
|
0.49730 |
EUR |
|
1.03740 |
|
1.08134 |
Finanzielle Vermögenswerte
Die Gruppe klassifiziert ihre finanziellen Vermögenswerte in die folgenden Kategorien:
- Finanzielle Vermögenswerte «at amortized cost»
- Finanzielle Vermögenswerte «at fair value through profit or loss»
Finanzielle Vermögenswerte «at amortized cost»
Finanzielle Vermögenswerte «at amortized cost» sind nicht derivative finanzielle Vermögenswerte mit festen oder bestimmbaren Zahlungen, die nicht an einem aktiven Markt notiert sind. Sie stellen grundsätzlich finanzielle Vermögenswerte dar, die im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten werden um vertragliche Zahlungsströme zu vereinnahmen, welche ausschliesslich Zins- und Tilgungszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen. Sie zählen zu den kurzfristigen Vermögenswerten, sofern sie nicht eine Laufzeit von mehr als zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag haben. Andernfalls werden sie als langfristige Vermögenswerte klassifiziert.
Flüssige Mittel
Die flüssigen Mittel entsprechen Konti und Call-Geldern bei Banken mit einer Fälligkeit von weniger als drei Monaten.
Forderungen gegenüber Brokern
Die Forderungen gegenüber Brokern resultieren aus offenen Wertpapiergeschäften und sind unverzinslich.
Diese Beträge werden bei der erstmaligen Erfassung zum «fair value» und in der Folge «at amortized cost» bewertet. Zu jedem Berichtsstichtag bewertet die Gruppe die Wertberichtigung auf Forderungen gegenüber Brokern mit einem Betrag in der Höhe des Lifetime Expected Credit Loss («ECL»), wenn das Kreditrisiko seit der erstmaligen Erfassung signifikant gestiegen ist. Hat sich das Kreditrisiko zum Berichtszeitpunkt gegenüber der erstmaligen Erfassung nicht wesentlich erhöht, bemisst die Gruppe die Wertberichtigung für Kreditrisiken mit einem Betrag in Höhe des 12-Monats-ECL. Eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos wird als jede vertragliche Zahlung definiert, die mehr als 30 Tage überfällig ist. Jede vertragliche Zahlung, die mehr als 90 Tage überfällig ist, macht Wertberichtigungen nötig. Für Forderungen gegenüber Brokern, die innerhalb von 10 Werktagen beglichen werden, ist die ECL-Schätzung null.
Finanzielle Vermögenswerte «at fair value through profit or loss»
Die erfolgswirksam zum Marktwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte umfassen marktgängige und nicht marktgängige Wertpapiere, die dem Umlaufvermögen zugeordnet sind.
Diese Wertpapiere und Derivate werden zunächst zum fair value bewertet und in der Folge zu Marktwerten auf der Grundlage von Börsenkursen oder allgemein anerkannten Bewertungsmodellen, die auf den zu jedem Bilanzstichtag bestehenden Marktbedingungen basieren, wie z.B. Black-Scholes, Earnings Multiple und Discounted-Cashflow-Modell, neu bewertet. Käufe und Verkäufe von Wertpapieren werden zum Handelstag bilanziert. Realisierte Gewinne und Verluste aus dem Wertpapierhandel werden am Tag der Transaktion als Nettogewinn/- verlust aus Wertschriften in der Gesamterfolgsrechnung erfasst. Änderungen des fair value von Wertpapieren werden ebenfalls als Nettogewinn/-verlust aus Wertschriften in der Gesamterfolgsrechnung in der gleichen Periode, in der sie entstehen, erfasst. Die Wertschriften werden ausgebucht, wenn die Rechte auf den Bezug von Cashflows aus den Wertpapieren abgelaufen sind oder wenn die Gruppe im Wesentlichen alle Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum verbunden sind, übertragen hat.
Transaktionskosten sind Kosten für den Erwerb von finanziellen Vermögenswerten, die erfolgswirksam zum fair value bewertet werden. Sie beinhalten Umsatzabgaben, Transfersteuern und -abgaben sowie Gebühren und Provisionen, die an Agenten, Berater, Makler und Händler gezahlt werden. Transaktionskosten werden bei Anfall sofort als Aufwand erfasst.
Finanzielle Verbindlichkeiten
Finanzielle Verbindlichkeiten werden grundsätzlich «at amortized cost» unter Anwendung der Effektivzinsmethode klassifiziert und in der Folge so bewertet. Eine Ausnahme sind zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Verbindlichkeiten und Derivate.
Verbindlichkeiten gegenüber Brokern
Die Verbindlichkeiten gegenüber Brokern resultieren aus Wertpapiergeschäften und werden nicht verzinst.
Kurzfristige Bankverbindlichkeiten
Kurzfristige Bankverbindlichkeiten werden bei der erstmaligen Erfassung zum fair value abzüglich der angefallenen Transaktionskosten angesetzt. In den Folgeperioden werden sie «at amortized cost» bewertet; jede Differenz zwischen dem Auszahlungsbetrag (nach Abzug der Transaktionskosten) und dem Rückzahlungsbetrag wird über die Laufzeit des Darlehens unter Anwendung der Effektivzinsmethode in der Gesamterfolgsrechnung erfasst. Bankverbindlichkeiten werden als kurzfristige Verbindlichkeiten klassifiziert, es sei denn, die Gruppe hat das unbedingte Recht, die Begleichung der Verbindlichkeit um mindestens zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag zu verschieben.
Ertragssteuern
Die laufenden Ertragssteuern werden auf Basis der anwendbaren Steuergesetze der einzelnen Länder berechnet und als Aufwand der Rechnungsperiode erfasst, in der die entsprechenden Gewinne anfallen.
Die Steuereffekte aus temporären Differenzen zwischen den in der Konzernbilanz ausgewiesenen Werten von Aktiven und Verbindlichkeiten und deren Steuerwerten werden in der Bilanz als latente Steuerforderungen resp. latente Steuerverbindlichkeiten berücksichtigt. Latente Steuerforderungen aus zeitlichen Unterschieden oder aus steuerlich verrechenbaren Verlustvorträgen werden aktiviert, wenn es wahrscheinlich ist, dass genügend steuerbare Gewinne verfügbar sein werden, gegen welche diese zeitlichen Unterschiede resp. Verlustvorträge verrechnet werden können. Latente Steuerforderungen und Steuerverbindlichkeiten werden gemäss den Steuersätzen berechnet, die voraussichtlich in der Rechnungsperiode gelten, in der diese Steuerforderungen realisiert oder diese Steuerverbindlichkeiten beglichen werden.
Ergebnis je Aktie
Das unverwässerte Ergebnis je Aktie wird berechnet, indem das Jahresergebnis geteilt wird durch den gewichteten Durchschnitt der Anzahl ausgegebenen abzüglich der eigenen Aktien. Das verwässerte Ergebnis je Aktie wird berechnet unter Berücksichtigung des gewichteten Durchschnitts der Namenaktien und, falls verwässernd, des gewichteten Durchschnitts der potenziellen Namenaktien.
Eigene Aktien
Die Gesellschaft kann gemäss den Statuten der Gesellschaft, dem Schweizer Obligationenrecht und in Übereinstimmung mit den Kotierungsregeln der SIX Swiss Exchange eigene Aktien kaufen und verkaufen.
Eigene Aktien werden als Abzug vom Eigenkapital in Höhe von bezahlten Gegenleistungen berücksichtigt («Gesamtkosten»). Alle Gewinne und Verluste aus dem Handel mit eigenen Aktien werden direkt auf den Gewinnreserven gutgeschrieben / belastet. Die FIFO-Methode (First In / First Out) wird für die Ausbuchung angewendet. Der Kaufpreis wird brutto mit Transaktionskosten gebucht. Eigene Aktien können von der Gesellschaft oder anderen Mitgliedern der konsolidierten Gruppe erworben werden.
Innerer Wert pro Aktie
Der Innere Wert pro Aktie berechnet sich aus dem Eigenkapital, dividiert durch die Anzahl ausgegebener Aktien, abzüglich der zum Jahresende gehaltenen eigenen Aktien.
Dividendenertrag
Dividenden werden in der Erfolgsrechnung ausgewiesen, wenn das Recht der Gruppe auf Erhalt der Zahlung gesichert ist.
Leasingverhältnisse
Der Konzern hat zwei Mietverträge für Büros in Schaffhausen und Curaçao. Aufgrund der Unwesentlichkeit eines Nutzungsrechts bzw. einer Leasingverbindlichkeit wird auf einen Ausweis in der konsolidierten Jahresrechnung nach IFRS 16 verzichtet.
Vorsorgeverpflichtungen
Die BB Biotech AG hat für ihre Mitarbeiterin einen leistungsorientierten Vorsorgeplan abgeschlossen. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gruppengesellschaften besteht kein Vorsorgeplan. Aufgrund der Unwesentlichkeit der potenziellen Pensionsverbindlichkeiten oder des potenziellen Pensionsvermögens wird auf einen Ausweis nach IAS 19 in der konsolidierten Jahresrechnung verzichtet.
Segmentsberichterstattung
IFRS 8 verlangt von Unternehmen operative Segmente und die Segmentleistung im Abschluss auf der Grundlage von Informationen zu definieren, die vom «operating decision-maker» des Unternehmens verwendet werden. Der Investment Manager wird in diesem Zusammenhang als «operating decision-maker» angesehen. Ein Geschäftssegment ist eine Gruppe von Vermögenswerten und Tätigkeiten, die Produkte oder Dienstleistungen bereitstellen, die Risiken und Erträgen unterliegen, die sich von denen anderer Geschäftssegmente unterscheiden. Das einzige Geschäftssegment des Konzerns ist die Investition in Unternehmen, die in der Biotechnologiebranche tätig sind. Der Investment Manager arbeitet als Team für das gesamte Portfolio. Die Vermögensallokation basiert auf einer einzigen, integrierten Anlagestrategie und die Performance des Konzerns wird auf einer Gesamtbasis bewertet. Daher entsprechen die in diesem Bericht veröffentlichten Ergebnisse dem einzigen Geschäftssegment der Investition in Unternehmen, die in der Biotechnologiebranche tätig sind.
Nahestehende Personen
Als nahestehende Personen gelten Personen und Unternehmen, bei denen die Person oder das Unternehmen direkt oder indirekt die Möglichkeit hat, die andere Partei zu beherrschen oder einen maßgeblichen Einfluss auf die andere Partei bei finanziellen und operativen Entscheidungen auszuüben.
Eventualverbindlichkeiten und Ausserbilanzgeschäfte
Die Geschäftstätigkeit und die Ertragslage der Gruppe sind von gesetzlichen, steuerlichen und regulativen Entwicklungen betroffen. Entsprechende Rückstellungen werden dann gebildet, wenn eine gesetzliche oder faktische Verpflichtung entstanden ist, der Abfluss von Mitteln zur Erfüllung dieser Verpflichtung wahrscheinlich und eine zuverlässige Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist.
Kritische Schätzungen und Annahmen bei der Bilanzierung und Bewertung
Die Bewertung von nicht börsenkotierten Wertschriften erfolgt anhand von gängigen Bewertungsmodellen. Bei diesen Bewertungen werden auf Marktkonditionen basierende Schätzungen und Annahmen verwendet. Aufgrund des Fehlens eines liquiden Markts für diese Wertschriften bestehen inhärente Schwierigkeiten bezüglich der Bestimmung des Marktwertes, die nicht eliminiert werden können. Deshalb können die beim Verkauf von nicht börsenkotierten Wertschriften erzielten Preise von den dargestellten Marktwerten abweichen. Diese Abweichungen können wesentlich sein.
Die Gesellschaft hat beurteilt ob es gemäss IFRS 10 angemessen ist die Tochtergesellschaften zu konsolidieren. Diese Beurteilung erforderte wesentliche Ermessensentscheidungen. IFRS 10 besagt, dass ein Anleger nur dann eine Beteiligungsgesellschaft beherrscht, wenn der Investor alle der folgenden Eigenschaften besitzt
- Macht über das Beteiligungsunternehmen;
- Risiken oder Rechte auf schwankende Renditen aus seinem Engagement bei dem Beteiligungsunternehmen; und
- die Fähigkeit, seine Macht über das Beteiligungsunternehmen zu nutzen, um die
Höhe der Renditen des Anlegers zu beeinflussen
Die BB Biotech AG hält 100% des Kapitals und der Stimmrechte an allen vier Tochtergesellschaften, wie in Anmerkung 1 dargestellt. Daher hat die BB Biotech AG die Macht über die Organisation und die Dividendenpolitik ihrer Tochtergesellschaften. Die vertragliche Vereinbarung mit dem Investmentmanager umfasst auch alle Tochtergesellschaften.
Des Weiteren schreibt IFRS 10 vor, dass ein Tochterunternehmen welches Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Investitionstätigkeit des Mutterunternehmens erbringt, nicht konsolidiert werden darf wenn das Tochterunternehmen selbst eine Investmentgesellschaft ist. Die Gesellschaft nahm auch eine Beurteilung vor, ob die Tochterunternehmen der Gesellschaft die Definition einer Investmentgesellschaft erfüllen. IFRS 10 sieht vor, dass eine Investmentgesellschaft die folgenden typischen Merkmale aufweisen sollte
- Sie hat mehr als eine Beteiligung;
- Sie hat mehr als einen Investor;
- Sie hat Investoren, die keine nahestehenden Personen des Unternehmens sind; und
- Sie verfügt über Eigentumsanteile in Form von Eigenkapital oder ähnlichen Anteilen.
Das Fehlen eines dieser typischen Merkmale disqualifiziert ein Unternehmen nicht zwangsläufig von der Klassifizierung als Investmentgesellschaft. Eine Investmentgesellschaft ist jedoch weiterhin verpflichtet, ein Tochterunternehmen zu konsolidieren, wenn dieses Tochterunternehmen Dienstleistungen erbringt, die sich auf die Investitionstätigkeit der Investmentgesellschaft beziehen.
Nach Prüfung der oben beschriebenen Bedingungen und Einzelheiten ist die Gesellschaft zu dem Schluss gekommen, dass die Tochtergesellschaften nicht als Investmentgesellschaften eingestuft werden können. Sie agieren effektiv als operative Tochtergesellschaften, da sie als verlängerter Arm der Muttergesellschaft fungieren. Sie erbringen die erforderlichen anlagebezogenen Dienstleistungen für die Gesellschaft und verursachen dabei Kosten. Daher konsolidiert die Gesellschaft ihre Tochtergesellschaften. Die Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert hätte keine wesentlichen Auswirkungen auf das Ergebnis und das Eigenkapital der Gruppe.