7. Entschädigung
Siehe Anmerkung 8 der konsolidierten Jahresrechnung sowie den nachfolgenden Vergütungsbericht für Einzelheiten zur Vergütung des Verwaltungsrats und zum Prozess der Festlegung seiner Vergütung.
Die Regeln für die Genehmigung der Vergütung der Mitglieder des Verwaltungsrats durch die Generalversammlung sowie die Grundsätze für die Vergütung der Mitglieder des Verwaltungsrats finden sich in den Artikeln 19 – 21 der Statuten der Gesellschaft. Die Statuten enthalten keine Bestimmungen über Darlehen, Kredite und Rentenleistungen an die Mitglieder des Verwaltungsrats. Die Statuten stehen unter folgendem Link zum Download zur Verfügung: www.bbbiotech.ch/bylaws.