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Finanzbericht Bericht der Revisionsstelle

Bericht zur Prüfung der konsolidierten Jahresrechnung

Bericht der Revisionsstelle an die Generalversammlung der BB Biotech AG

Prüfungsurteil

Wir haben die konsolidierte Jahresrechnung der BB Biotech AG und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) – bestehend aus der konsolidierten Bilanz zum 31. Dezember 2020, der konsolidierten Gesamterfolgsrechnung, der Entwicklung des konsolidierten Eigenkapitals und der konsolidierten Mittelflussrechnung für das dann endende Jahr sowie dem Anhang zur konsolidierten Jahresrechnung, einschliesslich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden – geprüft.

Nach unserer Beurteilung vermittelt die konsolidierte Jahresrechnung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2020 sowie dessen Ertragslage und Cashflows für das dann endende Jahr in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) und entspricht den Bestimmungen von Art. 14 der Richtlinie betreffend Rechnungslegung (RLR) der SIX Swiss Exchange und dem schweizerischen Gesetz.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit dem schweizerischen Gesetz, den International Standards on Auditing (ISA) sowie den Schweizer Prüfungsstandards (PS) durchgeführt. Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt «Verantwortlichkeiten der Revisionsstelle für die Prüfung der konsolidierten Jahresrechnung» unseres Berichts weitergehend beschrieben. 

Wir sind von dem Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den schweizerischen gesetzlichen Vorschriften und den Anforderungen des Berufsstands sowie dem International Code of Ethics for Professional Accountants (including International Independence Standards) des International Ethics Standards Board for Accountants (IESBA Kodex), und wir haben unsere sonstigen beruflichen Verhaltenspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.

Unser Prüfungsansatz

Überblick

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Gesamtwesentlichkeit konsolidierte Jahresrechnung: CHF 38 875 470

Wir haben bei allen Konzerngesellschaften, die sich in der Schweiz und Curaçao befinden, Prüfungen («full scope audit») durchgeführt.

Somit haben wir 100% der Vermögenswerte, der Verbindlichkeiten, des Eigenkapitals, der Erträge, Aufwendungen und Cashflows des Konzerns in unserem Prüfungsumfang berücksichtigt.

Als besonders wichtige Prüfungssachverhalte haben wir folgende Themen identifiziert:

  • Bewertung der Wertschriften
  • Eigentum der Wertschriften

Wesentlichkeit

Der Umfang unserer Prüfung ist durch die Anwendung des Grundsatzes der Wesentlichkeit beeinflusst. Unser Prüfungsurteil zielt darauf ab, hinreichende Sicherheit darüber zu geben, dass die konsolidierte Jahresrechnung keine wesentlichen falschen Darstellungen enthält. Falsche Darstellungen können beabsichtigt oder unbeabsichtigt entstehen und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden kann, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieser konsolidierten Jahresrechnung getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen können.

Auf der Basis unseres pflichtgemässen Ermessens haben wir quantitative Wesentlichkeitsgrenzen festgelegt, so auch die Wesentlichkeit für die konsolidierte Jahresrechnung als Ganzes, wie nachstehend aufgeführt. Die Wesentlichkeitsgrenzen, unter Berücksichtigung qualitativer Erwägungen, erlauben es uns, den Umfang der Prüfung, die Art, die zeitliche Einteilung und das Ausmass unserer Prüfungshandlungen festzulegen sowie den Einfluss wesentlicher falscher Darstellungen, einzeln und insgesamt, auf die konsolidierte Jahresrechnung als Ganzes zu beurteilen.

Gesamtwesentlichkeit konsolidierte Jahresrechnung

CHF 38 875 470

Herleitung

1% des konsolidierten Eigenkapitals

Begründung für die Bezugsgrösse zur Bestimmung der Wesentlichkeit

Als Bezugsgrösse zur Bestimmung der Wesentlichkeit wählten wir das konsolidierte Eigenkapital, da dies aus unserer Sicht diejenige Grösse ist, die für die Investoren die grösste Relevanz aufweist. Zudem stellt das Eigenkapital eine allgemein anerkannte Bezugsgrösse für Investmentgesellschaften dar.

Umfang der Prüfung

Unsere Prüfungsplanung basiert auf der Bestimmung der Wesentlichkeit und der Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Darstellungen der konsolidierten Jahresrechnung. Wir haben hierbei insbesondere jene Bereiche berücksichtigt, in denen Ermessensentscheide getroffen wurden. Dies trifft zum Beispiel auf wesentliche Schätzungen in der Rechnungslegung zu, bei denen Annahmen gemacht werden und die von zukünftigen Ereignissen abhängen, die von Natur aus unsicher sind. Wie in allen Prüfungen haben wir das Risiko der Umgehung von internen Kontrollen durch die Geschäftsleitung und, neben anderen Aspekten, mögliche Hinweise auf ein Risiko für beabsichtigte falsche Darstellungen berücksichtigt.

Zur Durchführung angemessener Prüfungshandlungen haben wir den Prüfungsumfang so ausgestaltet, dass wir ein Prüfungsurteil zur konsolidierten Jahresrechnung als Ganzes abgeben können, unter Berücksichtigung der Konzernorganisation, der internen Kontrollen und Prozesse im Bereich der Rechnungslegung sowie der Branche, in welcher der Konzern tätig ist.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemässen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung der konsolidierten Jahresrechnung des aktuellen Zeitraums waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung der konsolidierten Jahresrechnung als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Bewertung der Wertschriften

Besonders wichtiger Prüfungssachverhalt

Das Anlageportfolio per 31.12.2020 umfasst Investitionen in marktfähige und nicht-marktfähige Wertpapiere (Derivate).

Wir erachten diesen Bereich als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt aufgrund des wesentlichen Werts der Wertschriften in der konsolidierten Jahresrechnung.

Wie in Anhang 4 (Wertschriftenverzeichnis) ersichtlich, betragen die Wertschriften CHF 3 955 Millionen oder 99.8% der Total Aktiven.

Die Bewertung der Wertschriften wird durch den Investment Manager erstellt unter Anwendung der in Anhang 2 angegebenen Bewertungsmethoden (Grundsätze der Rechnungslegung). Der Verwaltungsrat genehmigt die Bewertung des Anlageportfolios.

Unser Prüfungsvorgehen

Wir haben die Ausgestaltung und Implementierung der Kontrollen in Bezug auf die Bewertung der Wertschriften überprüft, um zu bestimmen, ob beim Investment Manager angemessene Kontrollen vorhanden sind. Ferner haben wir die Angemessenheit der angewandten Bewertungsmethoden sowie die Angemessenheit der daraus resultierenden Bewertungen folgendermassen überprüft:

Wir verglichen die vom Investment Manager angewandten Bewertungsmethoden mit allgemein anerkannten Bewertungsmethoden. Des Weiteren prüften wir die Börsenkurse der kotierten Wertschriften durch den Abgleich der verwendeten Preise mit einer unabhängigen Quelle, die sich von der vom Investment Manager verwendeten Quelle unterscheidet. Zusätzlich haben wir überprüft, dass die Bewertung der nicht-marktfähigen Wertpapiere mit den Bewertungsgrundsätzen der Gruppe übereinstimmt.

Wir erlangten ausreichende Prüfungsnachweise, um zum Schluss zu gelangen, dass die Bewertungsmethoden angemessen sind und durch den Investment Manager konsistent angewandt wurden.

Eigentum der Wertschriften

Besonders wichtiger Prüfungssachverhalt

Die Wertschriften werden durch eine unabhängige Depotstelle verwahrt.

Es besteht das Risiko, dass die Gruppe nicht über einen ausreichenden Rechtsanspruch auf die Wertschriften verfügt.

Wir erachten diesen Bereich als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt aufgrund des wesentlichen Werts der Wertschriften in der konsolidierten Jahresrechnung.

Unser Prüfungsvorgehen

Wir prüften das Eigentum der Wertschriften durch eine direkt bei der Depotstelle eingeholte Bestätigung des Wertschriftenbestandes.

Wir erlangten ausreichende Prüfungsnachweise, um zum Schluss zu gelangen, dass ein ausreichender Rechtsanspruch auf den Wertschriftenbestand besteht.

Übrige Informationen im Geschäftsbericht

Der Verwaltungsrat ist für die übrigen Informationen im Geschäftsbericht verantwortlich. Die übrigen Informationen umfassen alle im Geschäftsbericht dargestellten Informationen, mit Ausnahme der konsolidierten Jahresrechnung, der Jahresrechnung und des Vergütungsberichts der BB Biotech AG und unserer dazugehörigen Berichte.

Die übrigen Informationen im Geschäftsbericht sind nicht Gegenstand unseres Prüfungsurteils zur konsolidierten Jahresrechnung und wir machen keine Prüfungsaussage zu diesen Informationen.

Im Rahmen unserer Prüfung der konsolidierten Jahresrechnung ist es unsere Aufgabe, die übrigen Informationen im Geschäftsbericht zu lesen und zu beurteilen, ob wesentliche Unstimmigkeiten zur konsolidierten Jahresrechnung oder zu unseren Erkenntnissen aus der Prüfung bestehen oder ob die übrigen Informationen anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Falls wir auf der Basis unserer Arbeiten zu dem Schluss gelangen, dass eine wesentliche falsche Darstellung der übrigen Informationen vorliegt, haben wir darüber zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang keine Bemerkungen anzubringen.

Verantwortlichkeiten des Verwaltungsrates für die konsolidierte Jahresrechnung

Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Aufstellung einer konsolidierten Jahresrechnung, die in Übereinstimmung mit den IFRS, dem Art. 14 der Richtlinie betreffend Rechnungslegung (RLR) der SIX Swiss Exchange und den gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt, und für die internen Kontrollen, die der Verwaltungsrat als notwendig feststellt, um die Aufstellung einer konsolidierten Jahresrechnung zu ermöglichen, die frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung der konsolidierten Jahresrechnung ist der Verwaltungsrat dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Geschäftstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Geschäftstätigkeit – sofern zutreffend – anzugeben sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Geschäftstätigkeit anzuwenden, es sei denn, der Verwaltungsrat beabsichtigt, entweder den Konzern zu liquidieren oder Geschäftstätigkeiten einzustellen, oder hat keine realistische Alternative dazu.

Verantwortlichkeiten der Revisionsstelle für die Prüfung der konsolidierten Jahresrechnung

Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die konsolidierte Jahresrechnung als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und einen Bericht abzugeben, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Mass an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit dem schweizerischen Gesetz und den ISA sowie den PS durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieser konsolidierten Jahresrechnung getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

Eine weitergehende Beschreibung unserer Verantwortlichkeiten für die Prüfung der konsolidierten Jahresrechnung befindet sich auf der Webseite von EXPERTsuisse: http://expertsuisse.ch/wirtschaftspruefung-revisionsbericht. Diese Beschreibung ist Bestandteil unseres Berichts.

Bericht zu sonstigen gesetzlichen und anderen rechtlichen Anforderungen

In Übereinstimmung mit Art. 728a Abs. 1 Ziff. 3 OR und dem Schweizer Prüfungsstandard 890 bestätigen wir, dass ein gemäss den Vorgaben des Verwaltungsrates ausgestaltetes internes Kontrollsystem für die Aufstellung der konsolidierten Jahresrechnung existiert.

Wir empfehlen, die vorliegende konsolidierte Jahresrechnung zu genehmigen.

PricewaterhouseCoopers AG

Daniel Pajer

Revisionsexperte
Leitender Revisor

Roland Holl

Revisionsexperte

Zürich, 17. Februar 2021

PricewaterhouseCoopers AG, Birchstrasse 160, Postfach, 8050 Zürich
Telefon: +41 58 792 44 00, Telefax: +41 58 792 44 10, www.pwc.ch

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