Vergütungsbericht
Der vorliegende Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2020 legt das Vergütungssystem und die Vergütungen an die Mitglieder des Verwaltungsrats der BB Biotech AG dar. Inhalt und Umfang der Angaben folgen den Vorschriften der Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften (VegüV) und der Richtlinie betreffend Informationen zur Corporate Governance (RLCG) der SIX Swiss Exchange.
1. Verantwortlichkeiten und Befugnisse für die Vergütung
1.1 Einleitende Bemerkungen zur spezifischen Struktur der BB Biotech AG als Investmentgesellschaft
Der Verwaltungsrat der BB Biotech AG hat von seiner Kompetenz zur Delegation der Geschäftsführung im Sinne von Art. 716b OR keinen Gebrauch gemacht und führt die Geschäfte der Gesellschaft selbst, soweit diese nicht im Rahmen des Managementvertrags an den Investment Manager delegiert sind. Die BB Biotech AG verfügt entsprechend über keine Geschäftsleitung im Sinne von Art. 716b OR bzw. der VegüV.
Für Einzelheiten wird auf Anmerkung 7 verwiesen.
1.2 Verantwortlichkeiten und Befugnisse für die Vergütung
Der Vergütungs- und Nominationsausschuss ist dafür verantwortlich, dass der Prozess der Festlegung der Vergütung fair und transparent erfolgt und einer wirksamen Kontrolle unterliegt. Der gewählte Vergütungsprozess soll dabei einer adäquaten Entschädigung für erbrachte Leistungen und einer angemessenen Incentivierung der einzelnen Mitglieder des Verwaltungsrats dienen, unter Berücksichtigung der langfristigen Interessen der Aktionäre und des Unternehmenserfolgs. Ferner unterstützt der Vergütungs- und Nominationsausschuss den Verwaltungsrat bei der Festlegung der Grundsätze der Vergütungsstrategie der BB Biotech AG.
Der Vergütungs- und Nominationsausschuss unterbreitet dem Verwaltungsrat in folgenden Bereichen Vorschläge zur Beschlussfassung:
- Höhe und Zusammensetzung der Gesamtvergütung des Verwaltungsrats;
- Höhe und Zusammensetzung der Vergütung für den Präsidenten des Verwaltungsrats;
- Höhe und Zusammensetzung der Vergütung für den Vizepräsidenten und die weiteren Mitglieder des Verwaltungsrats;
- Höhe und Zusammensetzung der zusätzlichen Vergütung für Mitglieder eines Verwaltungsratsausschusses.
Darüber hinaus unterstützt der Vergütungs- und Nominationsausschuss den Verwaltungsrat über Abschluss, Auflösung oder Änderungen von Verträgen mit externen Vermögensverwaltern und damit insbesondere auch über die Höhe der unter den entsprechenden Verträgen zu leistenden Entschädigungen.
2. Vergütungen an Mitglieder des Verwaltungsrats
2.1 Grundsätze
Die Vergütung der Mitglieder des Verwaltungsrats richtet sich nach dem Tätigkeitsumfang, der Verantwortlichkeit und den Funktionen der einzelnen Mitglieder (Verwaltungsrats-Präsidium, Verwaltungsrats-Vizepräsidium, Mitglied des Verwaltungsrats; Einsitznahme in Ausschüssen: Vorsitz eines Ausschusses, Mitglied eines Ausschusses).
Die Vergütung an den Verwaltungsrat besteht aus den folgenden Elementen:
- Fixes Verwaltungsratshonorar (Auszahlung als Barvergütung);
- Sozialversicherungsbeiträge und Abgaben.
Die Beschränkung auf ein fixes Verwaltungsratshonorar gewährleistet den Fokus des Verwaltungsrats auf den langfristigen Erfolg der BB Biotech AG. Dessen Höhe trägt dem Aufwand und der Verantwortung der einzelnen Mitglieder des Verwaltungsrats Rechnung. Die Entschädigung des Verwaltungsrats ist daher von jener des Investment Managers getrennt; der Verwaltungsrat hat somit keinen Anreiz, zu hohe Risiken einzugehen.
Der Gesamtverwaltungsrat entscheidet auf Antrag des Vergütungs- und Nominationsausschusses in der Regel einmal jährlich über die Höhe der Verwaltungsrats- und Ausschusshonorare.
Der Verwaltungsrat hat das fixe Verwaltungsratshonorar für seine Mitglieder (als Mitglied des Verwaltungsrats bzw. von Ausschüssen) wie folgt festgelegt:
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2020 in CHF |
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2019 in CHF |
Funktion/Verantwortung |
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Präsident des Verwaltungsrats |
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360 000 |
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360 000 |
Vizepräsident des Verwaltungsrats |
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250 000 |
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250 000 |
Mitglieder des Verwaltungsrats |
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562 500 |
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437 500 |
Vorsitzender des Vergütungs- und Nominationsausschusses |
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15 000 |
|
15 000 |
Mitglied des Vergütungs- und Nominationsausschusses |
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10 000 |
|
10 000 |
Vorsitzender des Prüfungsausschusses |
|
15 000 |
|
15 000 |
Mitglied des Prüfungsausschusses |
|
10 000 |
|
10 000 |
|
|
1 222 500 |
|
1 097 500 |
2.2 Vergütungen an die einzelnen Mitglieder des Verwaltungsrats im Berichtsjahr (geprüft)
Im Berichtsjahr 2020 erhielten die fünf Mitglieder des Verwaltungsrats eine Gesamtvergütung von CHF 1 272 316 (2019: CHF 1 151 684). Davon wurden CHF 1 222 500 (2019: CHF 1 097 500) in Form von fixen Honoraren für die Tätigkeit im Verwaltungsrat und in den Verwaltungsratsausschüssen ausbezahlt. Die Sozialversicherungsbeiträge und die Abgaben beliefen sich insgesamt auf CHF 49 816 (2019: CHF 54 184).
Die einzelnen Mitglieder des Verwaltungsrats erhielten die folgenden Vergütungen:
Geschäftsjahr 2020
Name/Funktion |
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VNA 1) |
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PA 2) |
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Zeitraum |
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Fixes VR-Honorar |
|
Entschä- digung Ausschuss |
|
Sozialver- sicherungs- beiträge und Abgaben |
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Total |
Hunziker Erich, Präsident |
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|
|
|
01.01.2020 – 31.12.2020 |
|
360 000 |
|
– |
|
23 995 |
|
383 995 |
Meanwell Clive, Vizepräsident |
|
X |
|
X |
|
01.01.2020 – 31.12.2020 |
|
250 000 |
|
25 000 |
|
– |
|
275 000 |
Galbraith Susan, Mitglied |
|
|
|
|
|
01.10.2020 – 31.12.2020 |
|
62 500 |
|
– |
|
– |
|
62 500 |
Krogsgaard Thomsen Mads, Mitglied |
|
|
|
|
|
19.03.2020 – 31.12.2020 |
|
187 500 |
|
– |
|
– |
|
187 500 |
Strein Klaus, Mitglied |
|
X |
|
|
|
01.01.2020 – 19.03.2020 |
|
62 500 |
|
2 500 |
|
4 251 |
|
69 251 |
von Planta Thomas, Mitglied |
|
X |
|
X |
|
01.01.2020 – 31.12.2020 |
|
250 000 |
|
22 500 |
|
21 570 |
|
294 070 |
1 VNA = Vergütungs- und Nominationsausschuss (Klaus Strein bis 19. März 2020, Thomas von Planta ab 19. März 2020)
2 PA = Prüfungsausschuss
Geschäftsjahr 2019
Name/Funktion |
|
VNA 1) |
|
PA 2) |
|
Zeitraum |
|
Fixes VR-Honorar |
|
Entschä- digung Ausschuss |
|
Sozialver- sicherungs- beiträge und Abgaben |
|
Total |
Hunziker Erich, Präsident |
|
|
|
X |
|
01.01.2019 – 31.12.2019 |
|
360 000 |
|
3 750 |
|
23 012 |
|
386 762 |
Meanwell Clive, Vizepräsident |
|
X |
|
X |
|
01.01.2019 – 31.12.2019 |
|
250 000 |
|
25 000 |
|
– |
|
275 000 |
Strein Klaus, Mitglied |
|
X |
|
|
|
01.01.2019 – 31.12.2019 |
|
250 000 |
|
10 000 |
|
16 130 |
|
276 130 |
von Planta Thomas, Mitglied |
|
|
|
X |
|
21.03.2019 – 31.12.2019 |
|
187 500 |
|
11 250 |
|
15 043 |
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213 793 |
1 VNA = Vergütungs- und Nominationsausschuss
2 PA = Prüfungsausschuss (Erich Hunziker bis 21. März 2019)
3. Vergütungen an nahestehende Personen zu nicht marktüblichen Bedingungen (geprüft)
Im Berichtsjahr 2020 hat die Gesellschaft keine Vergütungen an nahestehende Personen geleistet, die nicht marktkonform waren (2019: keine).
4. Vergütungen an ehemalige Organmitglieder (geprüft)
Im Berichtsjahr 2020 wurden keine Entschädigungen an ehemalige Organmitglieder bezahlt (2019: keine).
5. Organdarlehen und Kredite an Organmitglieder (geprüft)
Die Statuten der BB Biotech AG sehen nicht vor, dass ihren Verwaltungsräten Darlehen und Kredite eingeräumt werden können. Demgemäss waren per 31. Dezember 2020 keine Darlehen oder Kredite ausstehend, welche die BB Biotech AG gegenwärtigen oder ehemaligen Mitgliedern des Verwaltungsrats oder diesen nahestehenden Personen gewährt hat (31. Dezember 2019: keine).
6. Vertragsbedingungen bei Ausscheiden aus der BB Biotech AG
Kein Mitglied des Verwaltungsrats verfügt über einen Vertrag mit der BB Biotech AG, der ihm bei Ausscheiden aus der BB Biotech AG eine Abgangsentschädigung einräumt.
7. Managementverträge
Der Verwaltungsrat hat für die Gesellschaft mit der Bellevue Asset Management AG (Investment Manager) einen Managementvertrag abgeschlossen. Dieser verpflichtet den Investment Manager zur Erbringung von Managementdienstleistungen in Bezug auf die Geschäftsführung und Investitionstätigkeit der BB Biotech AG. Der Managementvertrag ist unbefristet und gegenseitig unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwölf Monaten auf das nächste Jahresende kündbar. Die Vergütung des Investment Managers wird durch die entsprechende Vereinbarung festgelegt und entspricht einer fixen Pauschalgebühr von 1.1% p.a. auf der durchschnittlichen Marktkapitalisierung ohne zusätzliche fixe oder erfolgsabhängige Komponenten.