8. Mitwirkungsrechte der Aktionäre
8.1 Stimmrechtsbeschränkungen und -vertretung
Es gibt keine Stimmrechtsbeschränkungen und keine von den gesetzlichen Bestimmungen abweichenden internen Regelungen zur Teilnahme an einer Generalversammlung. Die Statuten enthalten keine Bestimmung über die Erteilung von Weisungen an den unabhängigen Stimmrechtsvertreter oder über die elektronische Teilnahme an einer Generalversammlung.
8.2 Generalversammlung
Es gibt keine von den gesetzlichen Bestimmungen abweichenden Vorschriften über das Vorhandensein eines Mehrheitsbeschlusses. Die Einberufung einer Generalversammlung sowie die Beantragung der Traktandierung von Verhandlungsgegenständen richten sich nach Artikel 7 der Statuten der Gesellschaft (www.bbbiotech.ch/bylaws) sowie nach den gesetzlichen Bestimmungen.
8.3 Ausschüttungspolitik
Seit 2013 verfügt die BB Biotech AG über eine strukturierte Auszahlungspolitik, die den Aktionären eine Rendite von bis zu 10% p.a. ermöglichen soll:
BB Biotech beabsichtigt, weiterhin Dividendenzahlungen vorzuschlagen, die einer Rendite von 5% auf den volumengewichteten Durchschnittskurs ihrer Aktien im Dezember des jeweiligen Geschäftsjahrs entsprechen. Die Dividende wird in der Regel in einer Rate nach der Generalversammlung im März eines jeden Jahres ausbezahlt. Neben der attraktiven Dividendenrendite kann die BB Biotech Aktienrückkäufe zwischen 0 und bis zu 5% des Aktienkapitals pro Jahr tätigen. Die Aktienrückkäufe werden innerhalb definierter Parameter durchgeführt.