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2. Grundsätze der Rechnungslegung 

Der verkürzte konsolidierte Zwischenabschluss der Gesellschaft und ihrer Tochtergesellschaften (die Gruppe) wurde in Übereinstimmung mit dem International Accounting Standard (IAS) 34 «Zwischenberichterstattung» sowie den Vorschriften des Kotierungsreglements der SIX Swiss Exchange für Investmentgesellschaften erstellt und sollte in Verbindung mit der für das am 31. Dezember 2020 endende Geschäftsjahr erstellten konsolidierten Jahresrechnung gelesen werden. Die Erstellung des verkürzten konsolidierten Zwischenabschlusses verlangt Annahmen und Schätzungen des Managements, die Auswirkungen auf Bilanzwerte und Gesamterfolgspositionen des laufenden Geschäftsjahres haben. Unter Umständen können die effektiven Zahlen von diesen Schätzungen abweichen. 

Der verkürzte konsolidierte Zwischenabschluss wurde in Übereinstimmung mit den in der konsolidierten Jahresrechnung beschriebenen Grundsätzen der Rechnungslegung erstellt. Es wurden keine neuen oder angepassten Standards und Interpretationen, welche für die Gruppe anwendbar und ab dem 1. Januar 2021 in Kraft sind, im vorliegenden verkürzten konsolidierten Zwischenabschluss berücksichtigt.

Die folgenden angepassten Standards wurden verabschiedet, sind aber für die Gruppe erst zukünftig anwendbar und wurden im vorliegenden verkürzten konsolidierten Zwischenabschluss nicht vorzeitig angewendet:

Die Gruppe hat die möglichen Auswirkungen der obenerwähnten angepassten Standards analysiert und kam zu der Schlussfolgerung, dass diese angepassten Standards keine wesentlichen Effekte und Änderungen in den Rechnungslegungsgrundsätzen zur Folge haben.

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