IE 11 ist ein sehr alter Browser und wird auf dieser Site nicht unterstützt
Finanzbericht Bericht der Revisionsstelle

Bericht zur Prüfung der konsolidierten Jahresrechnung

Bericht der Revisionsstelle an die Generalversammlung der BB Biotech AG

Prüfungsurteil

Wir haben die Konzernrechnung der BB Biotech AG und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2022, der Konzerngesamtergebnisrechnung, dem Konzerneigenkapitalnachweis und der Konzerngeldflussrechnung für das dann endende Jahr sowie dem Konzernanhang, einschliesslich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden geprüft.

Nach unserer Beurteilung vermittelt die Konzernrechnung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der konsolidierten Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31.Dezember 2022 sowie dessen konsolidierter Ertragslage und Cashflows für das dann endende Jahr in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) und entspricht dem schweizerischen Gesetz.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit dem schweizerischen Gesetz, den International Standards on Auditing (ISA) sowie den Schweizer Standards zur Abschlussprüfung (SA-CH) durchgeführt. Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt «Verantwortlichkeiten der Revisionsstelle für die Prüfung der Konzernrechnung» unseres Berichts weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den schweizerischen gesetzlichen Vorschriften und den Anforderungen des Berufsstands sowie dem International Code of Ethics for Professional Accountants (including International Independence Standards) des International Ethics Standards Board for Accountants (IESBA-Kodex), und wir haben unsere sonstigen beruflichen Verhaltenspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.

Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als eine Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemässen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung der Konzernrechnung des Berichtszeitraums waren. Diese Sachverhalte wurden im Kontext unserer Prüfung der Konzernrechnung als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu adressiert, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Besonders wichtiger Prüfsachverhalt

Bewertung der Wertschriften

Das Anlageportfolio per 31. Dezember 2022 umfasst Investitionen in marktfähige und nicht-marktfähige Wertpapiere.

Wir erachten diesen Bereich als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt aufgrund des wesentlichen Werts der Wertschriften in der konsolidierten Jahresrechnung.

Wie im Anhang 4 (Wertschriftenverzeichnis) ersichtlich, betragen die Wertschriften CHF 3 051 Millionen oder 99.9% der Total Aktiven (Vorjahr CHF 3 641 Millionen oder 99.9% der Total Aktiven).

Die Bewertung der Wertschriften wird durch den Investment Manager erstellt unter Anwendung der in Anhang 2 angegebenen Bewertungsmethoden (Grundsätze der Rechnungslegung). Der Verwaltungsrat genehmigt die Bewertung des Anlageportfolios.

Unser Prüfvorgehen

Wir haben die Ausgestaltung und Implementierung der Kontrollen in Bezug auf die Bewertung der Wertschriften überprüft, um zu bestimmen, ob beim Investment Manager angemessene Kontrollen vorhanden sind. Ferner haben wir die Angemessenheit der angewandten Bewertungsmethoden sowie die Angemessenheit der daraus resultierenden Bewertungen überprüft.

Zur Prüfung der Bewertung der Wertschriften haben wir die nachfolgenden Prüfungsschritte durchgeführt:

  • Wir verglichen die vom Investment Managerangewandten Bewertungsmethoden mit allgemein annerkannten Bewertungsmethoden. Des Weiteren prüften wir die Börsenkurse der kotierten Wertschriften durch den Abgleich der verwendeten Preise mit einer unabhägigen Quelle, die sich von der des Investment Managers unterscheidete. Zusätzlich haben wir überprüft, dass die Bewertung der nicht-marktfähigen Wertpapiere mit den Bewertungsgrundsätzen der Gruppe übereinstimmt, indem wir wichtigsten Faktoren der Bewertung geprüft haben.
  • Wir erlangten ausreichende Prüfungs-nachweise, um zum Schluss zu gelangen, dass die Bewertugsmethoden angemessen sind und durch den Investment Manager kosistent angewandt wurden.

Besonders wichtiger Prüfsachverhalt

Bewertung der Wertschriften

Die Wertschriften werden durch eine unabhängige Depotstelle verwahrt.

Es besteht das Risiko, dass die Gruppe nicht über einen ausreichenden Rechtsanspruch auf die Wertschriften verfügt.

Wir erachten diesen Bereich als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt aufgrund des wesentlichen Werts der Wertschriften in der konsolidierten Jahresrechnung.

Unser Prüfvorgehen

Wir prüften das Eigentum der Wertschriften durch eine direkt bei der Depotstelle eingeholte Bestätigung des Wertschriftenbestandes.

Wir erlangten ausreichende Prüfungsnachweise, um zum Schluss zu gelangen, dass ein ausreichender Rechtanspruch auf den Wertschriftenbestand besteht.

Sonstiger Sachverhalt

Die Konzernrechnung für das am 31. Dezember 2021 endende Jahr wurde von einer anderen Revisionsstelle geprüft, die am 16. Februar 2022 ein nicht modifiziertes Prüfungsurteil zu dieser Konzernrechnung abgegeben hat.

Sonstige Informationen

Der Verwaltungsrat ist für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die im Geschäftsbericht enthaltenen Informationen, aber nicht die Konzernrechnung, die Jahresrechnung, den Vergütungsbericht und unsere dazugehörigen Berichte.

Unser Prüfungsurteil zur Konzernrechnung erstreckt sich nicht auf die sonstigen Informationen, und wir bringen keinerlei Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu zum Ausdruck.

Im Zusammenhang mit unserer Abschlussprüfung haben wir die Verantwortlichkeit, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zur Konzernrechnung oder unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

Verantwortlichkeiten des Verwaltungsrates für die Konzernrechnung

Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Aufstellung einer Konzernrechnung, die in Übereinstimmung mit den IFRS und den gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt, und für die internen Kontrollen, die der Verwaltungsrat als notwendig feststellt, um die Aufstellung einer Konzernrechnung zu ermöglichen, die frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung der Konzernrechnung ist der Verwaltungsrat dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Geschäftstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Geschäftstätigkeit – sofern zutreffend – anzugeben sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Geschäftstätigkeit anzuwenden, es sei denn, der Verwaltungsrat beabsichtigt, entweder den Konzern zu liquidieren oder Geschäftstätigkeiten einzustellen, oder hat keine realistische Alternative dazu.

Verantwortlichkeiten der Revisionsstelle für die Prüfung der Konzernrechnung

Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Konzernrechnung als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und einen Bericht abzugeben, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Mass an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit dem schweizerischen Gesetz und den ISA sowie den SA-CH durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich gewürdigt, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieser Konzernrechnung getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit dem schweizerischen Gesetz und den ISA sowie den SA-CH üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemässes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus:

Wir kommunizieren mit dem Verwaltungsrat bzw. dessen zuständigem Ausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschliesslich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung identifizieren.

Wir geben dem Verwaltungsrat bzw. dessen zuständigem Ausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und kommunizieren mit ihnen über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und – sofern zutreffend – über Massnahmen zur Beseitigung von Gefährdungen oder getroffene Schutzmassnahmen.

Von den Sachverhalten, über die wir mit dem Verwaltungsrat bzw. dessen zuständigem Ausschuss kommuniziert haben, bestimmen wir diejenigen Sachverhalte, die bei der Prüfung der Konzernrechnung des Berichtszeitraums am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bericht, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schliessen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus, oder wir bestimmen in äusserst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bericht mitgeteilt werden soll, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.

Bericht zu sonstigen gesetzlichen und anderen rechtlichen Anforderungen

In Übereinstimmung mit Art. 728a Abs. 1 Ziff. 3 OR und PS-CH 890 bestätigen wir, dass ein gemäss den Vorgaben des Verwaltungsrates ausgestaltetes Internes Kontrollsystem für die Aufstellung der Konzernrechnung existiert.

Wir empfehlen, die vorliegende Konzernrechnung zu genehmigen.

Deloitte AG

Marcel Meyer

Zugelassener Revisionsexperte
Leitender Revisor

Alexander Kosovan

Zugelassener Revisionsexperte

Zürich, 17. Februar 2023

Die BB Biotech AG verwendet Cookies, um die Funktionen der Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Erlebnis zu gewährleisten. Gebrauch von Cookies & Disclaimer