1. Verantwortlichkeiten und Befugnisse für die Vergütung
1.1 Einleitende Bemerkungen zur spezifischen Struktur der BB Biotech AG als Investmentgesellschaft
Der Verwaltungsrat der BB Biotech AG hat von seiner Kompetenz zur Delegation der Geschäftsführung im Sinne von Art. 716b OR keinen Gebrauch gemacht und führt die Geschäfte der Gesellschaft selbst, soweit diese nicht im Rahmen des Managementvertrags an die Bellevue Asset Management AG als Investment Manager und Administrator delegiert sind. Die BB Biotech AG verfügt entsprechend über keine Geschäftsleitung im Sinne von Art. 716b OR.
Für Einzelheiten wird auf Anmerkung 9 verwiesen.
1.2 Verantwortlichkeiten und Befugnisse für die Vergütung
Der Vergütungs- und Nominationsausschuss ist dafür verantwortlich, dass der Prozess der Festlegung der Vergütung fair und transparent erfolgt und einer wirksamen Kontrolle unterliegt. Der gewählte Vergütungsprozess soll dabei einer adäquaten Entschädigung für erbrachte Leistungen und einer angemessenen Incentivierung der einzelnen Mitglieder des Verwaltungsrats dienen, unter Berücksichtigung der langfristigen Interessen der Aktionäre und des Unternehmenserfolgs. Ferner unterstützt der Vergütungs- und Nominationsausschuss den Verwaltungsrat bei der Festlegung der Grundsätze der Vergütungsstrategie der BB Biotech AG.
Der Vergütungs- und Nominationsausschuss unterbreitet dem Verwaltungsrat in folgenden Bereichen Vorschläge zur Beschlussfassung:
- Höhe und Zusammensetzung der Gesamtvergütung des Verwaltungsrats;
- Höhe und Zusammensetzung der Vergütung für den Präsidenten des Verwaltungsrats;
- Höhe und Zusammensetzung der Vergütung für den Vizepräsidenten und die weiteren Mitglieder des Verwaltungsrats;
- Höhe und Zusammensetzung der zusätzlichen Vergütung für Mitglieder eines Verwaltungsratsausschusses.
Darüber hinaus unterstützt der Vergütungs- und Nominationsausschuss den Verwaltungsrat über Abschluss, Auflösung oder Änderungen von Verträgen mit externen Vermögensverwaltern und damit insbesondere auch über die Höhe der unter den entsprechenden Verträgen zu leistenden Entschädigungen.
Der Vergütungs- und Nominationsausschuss trifft sich so oft wie nötig, mindestens aber einmal jährlich. Die Sitzungsprotokolle werden in die Sitzungsunterlagen der nächsten Sitzung des Verwaltungsrats aufgenommen. Der Vorsitzende des Vergütungs- und Nominationsausschuss erstattet dem Verwaltungsrat in der nächsten Sitzung Bericht.
Im Jahr 2024 beauftragte die BB Biotech AG zwei namhafte Dienstleister mit der externen Überprüfung der Vergütung des Verwaltungsrats. Willis Towers Watson (WTW) und Mercer verglichen unabhängig voneinander die Vergütungen des Präsidenten, des Vizepräsidenten und der ordentlichen Mitglieder des Verwaltungsrats sowie der Verwaltungsratsausschüsse hinsichtlich Höhe und Struktur mit drei vordefinierten Vergleichsgruppen.
Eine Vergleichsgruppe bestand aus 17 (Mercer) bzw. 27 (WTW) verschiedenen Unternehmen, welche im SPI-Index enthalten sind. Diese Gruppe spiegelt die lokalen Marktpraktiken für börsennotierte Schweizer Unternehmen wider, in ähnlicher Grösse wie die BB Biotech AG. Die zweite Vergleichsgruppe bestand aus 17 (Mercer) bzw. 21 (WTW) gelisteten Unternehmen der Finanzbranche mit ähnlicher Struktur (keine Banken und Versicherungen, die meisten davon sind im FTSE250-Index enthalten). Diese Gruppe börsennotierter Investmentfonds und Beteiligungsgesellschaften spiegelt die strukturellen Besonderheiten der BB Biotech AG wider. Der dritte Vergleichsgruppe bestand aus 9 (Mercer) bzw. 10 (WTW) börsennotierten Schweizer Unternehmen der Finanzbranche. Diese Gruppe wurde BB Biotech AG von einem Schweizer Stimmrechtsvertreter zur Verfügung gestellt. Unternehmen dieser Gruppe werden in den Vergütungsvergleichen des Stimmrechtsvertreters verwendet.
Auf der Grundlage der Ergebnisse der Vergleichsstudien und im Einklang mit der Empfehlung des Vergütungs- und Nominationsausschusses hat der Verwaltungsrat beschlossen, der Generalversammlung im März 2025 eine unangepasste Vergütung je Funktion im Verwaltungsrat vorzuschlagen.